Temperaturfühler für Kältezähler

Mit der Umsetzung der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG Measuring Instrument Directive (MID) wurde europaweit die Zulassung und das Inverkehrbringen von Wärmezählern und weiteren Messgeräten geregelt. Neben der Wärmeenergie zum Heizen gewinnt inzwischen auch die Kälteenergie zur Klimatisierung und Kühlung an Bedeutung, sodass auch diese Form der Energie für eine exakte Abrechnung präzise gemessen werden muss.

Die europäische Richtlinie selbst kennt als Messgerät nur den Wärmezähler, nicht aber einen Kältezähler. Bis zum Inkrafttreten der MID wurde in Deutschland der Bereich der Kältemessung mit Wärmezählern abgedeckt. Diese waren nach der PTB-Richtlinie K7.1 für Deutschland zugelassen und geeicht.

Durch die Umsetzung der MID in nationales Recht fiel diese Regelung für den Kältezähler weg, deshalb wurden Anforderungen und Zulassungen in einer weiteren Richtlinie K7.2 für den Kältezähler und seine Teilgeräte definiert.

In der Praxis hatte sich aber gezeigt, dass nicht alle Wärmezähler den hohen Anforderungen bei der Kältemessung gleich gut gewachsen waren. Dort treten teilweise kleine Temperaturdifferenzen von 2 K auf, die von einem Temperaturfühler noch langzeitstabil und messrichtig erfasst werden müssen. Hinzu kommt, dass die zu messenden Temperaturen unter dem Taupunkt liegen. Treten während des Betriebes auch noch Temperaturwechsel mit Taupunktunterschreitung auf, so beginnt ein hierfür nicht ausgelegter Temperaturfühler zu „atmen“: Feuchtigkeit kann in das Gerät eindringen. Bereits geringe Spuren verursachen einen elektrischen Nebenschluss und damit eine fehlerhafte Messung. Dies zu verhindern erhöht die Anforderungen an Material und Konstruktion eines Temperaturfühlers um ein Weiteres.

Die erweiterten Anforderungen wurden mit der PTB-Richtlinie K7.2 neu definiert und im Rahmen der Kältezulassung unter der Zulassungsnummer 22.77 werden die Temperaturfühler auf Einhaltung der höheren Anforderungen Typ-geprüft und zur nationalen Kälteeichung zugelassen. Somit erfüllen die Temperaturfühler die gesetzlichen Vorschriften zur Abrechnung im rechtsgeschäftlichen Verkehr. Die Qualität der Kältezähler wird durch die Prüf- und Zulassungsanforderungen der PTB unter Richtlinie K7.2 sichergestellt.

Da die Temperaturfühler je nach Anwendung am Kälte- oder Wärmezähler unterschiedliche Bauartzulassungen (nationale oder MID-Zulassung) aufweisen müssen, hat JUMO einheitliche Fühlerkonstruktionen entwickelt, die für beide Anwendungen zugelassen sind. So besteht die Möglichkeit, die Fühler mit beiden Zulassungen zu kennzeichnen und in national geeichter wie auch in CE- und Metrologiegekennzeichneter Ausführung in den Verkehr zu bringen. Der Anwender hat den uneingeschränkten Vorteil, nur einen Temperaturfühler zu verwenden, egal ob dieser an einen Kälte-, Wärme- oder kombinierten Kälte-/Wärmezähler angeschlossen wird.

Downloads zur Pressemeldung

Pressetext (Deutsch)
(RTF, 1778.6kB)
Pressetext (Englisch)
(RTF, 1777.2kB)

Haben Sie noch Fragen?


Pressesprecher

Michael Klose +49 661 6003-2346 +49 661 6003-2346