- Reparatur- und Serviceleistungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach unseren Ansätzen für Serviceleistungen zu vergüten.
Für Garantiefälle gelten unsere Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, die dem Grundgeschäft zugrunde liegen.
- Wir können aufgrund unserer Erfahrung und technischen Einschätzung entscheiden, ob die Dienstleistung beim Kunden oder in unserem Betrieb durchgeführt wird.
Wird die Serviceleistung in unserem Betrieb durchgeführt, sendet der Auftraggeber uns den Gegenstand mit einem Reparaturschreiben und eventuell zusätzlicher Dekontaminationserklärung zu. Nach Abschluss der Serviceleistung senden wir das Gerät zurück.
Die Gefahr von Verlust- oder Beschädigung sowie die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
Verlangt der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, ist der Aufwand im Reparaturpreis enthalten. Wird die Reparatur nicht durchgeführt, wird der Aufwand für den Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
- Sofern der Auftraggeber nicht anzeigt, dass er Änderungen vorgenommen hat, werden die Geräte nach dem Service (Reparatur) in der serienmäßigen Konfiguration zur Verfügung gestellt. Falls der Auftraggeber uns geänderte Einstellungen und Programme anzeigt, werden wir den Liefergegenstand bei Durchführung der Serviceleistung entsprechend konfigurieren und programmieren. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, diese Einstellungen zu überprüfen. Eine Gewähr übernehmen wir dafür nicht. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Verantwortung für die Funktion nach Einbindung des Liefergegenstands in die Anlage des Auftraggebers.
- Wegen der Komplexität unserer Geräte und der Anlagen, in die sie eingebaut werden, können wir jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass in jedem Fall die Fehlerquelle ermittelt oder behoben werden kann.
- Termine für Serviceleistungen im Betrieb des Auftraggebers werden schriftlich oder telefonisch mit unserem Techniker abgestimmt.
Der Auftraggeber muss uns spezielle Zutrittsbedingungen (Kleidung, Schuhe, Helm usw.) bei der Auftragserteilung mitteilen. Besondere Schutzausrüstung ist vom Auftraggeber bereitzustellen.
Der Auftraggeber hat unseren Mitarbeiter über besondere Vorschriften und Gefahren zu informieren und einzuweisen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass unser Mitarbeiter freien Zugang zu den Geräten hat. Er muss dafür sorgen, dass vor Ort ein weisungsbefugter und kompetenter Ansprechpartner unserem Techniker zur Verfügung steht. Bedienpersonal zum Bedienen der Anlage sowie abgesprochene Hilfsmaterialien (Tisch, Stromanschluss usw.) sind ebenfalls bereitzustellen.
Unsere Techniker dürfen keine Eingriffe in der Anlage ausführen. Das Ein- und Ausbauen sowie das Verdrahten unserer Geräte darf nur von einem konzessionierten Fachmann (Elektriker, Sanitär usw.) durchgeführt werden. Anpassungen oder Änderungen in Schemas dürfen von unseren Mitarbeitern nicht durchgeführt werden.
- Für Schäden des Auftraggebers, die durch die Serviceleistung oder bei ihrer Durchführung verursacht werden, haften wir, wenn uns oder unserem Mitarbeiter nicht nur leichte Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.